Betriebsreglement Dorftreff Samstagern

  1. Trägerschaft

    Der Verein Forum Samstagern tritt als Trägerverein mit Untermietvertrag und Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde Richterswil und Vermieter auf. Er erstattet der Gemeinde jährlich Bericht über den Geschäftsgang und legt einen Jahresbericht mit Betriebsrechnung und ein Jahresprogramm mit Budget für das Folgejahr vor.


  2. Zweck der Räumlichkeiten

    Das Gemeinschaftszentrum ist ein öffentlicher Begegnungsort, der multifunktionell genutzt werden kann.

    Die kinder- und elternfreundlichen Räume bieten Gelegenheit für vermehrte Kontakte, Informations- und Erfahrungsaustausch, Kurse, Beratungen und weitere Aktivitäten für und durch die Dorfbevölkerung.

    Die Räume können von verschiedenen eigenständigen Gruppierungen oder Einzelpersonen regelmässig oder für Einzelveranstaltungen gemietet werden.

    Für die Benützung von Räumen des Gemeinschaftszentrums haben Personen von Samstagern oder Richterswil und Aktivitäten für die Bevölkerung von Samstagern oder Richterswil Priorität.

    Lärmige Aktivitäten, welche das Mietverhältnis beeinträchtigen, sind nicht gestattet.


  3. Betriebsjahr

    Das Betriebsjahr ist vom 1. September bis zum 31. August definiert.

  4. Organisation und Koordination

    Der Verein Forum Samstagern ist für die Organisation und Koordination der Benützung, sowie für die Einhaltung des Betriebsreglements verantwortlich.

  5. Benützung

    Der Bereich der Ludothek wird nur in Ausnahmefällen weiter vermietet. Der Bereich Dorftreff kann nach der gültigen Tarifordnung gemietet werden. Dazu wird ein Mietvertrag und/oder eine Leistungsvereinbarung erstellt. Die Koordinationsperson behält sich vor, bei evtl. Überschneidungen von Aktivitäten die Prioritäten gemäss den Zweckbestimmungen zu setzen. Sie erstellt einen Belegungsplan aller regelmässigen BenützerInnen und Monatspläne für alle im Gemeinschaftszentrum stattfindenden Angebote/Anlässe.


  6. Betriebsgruppen

    Die Betriebsgruppe Ludothek ist zuständig für die Betriebsführung der Ludothek; die Betriebsgruppe Dorftreff für die Betriebsführung im Dorftreff. Sie setzen sich je aus dem Team der freiwilligen MitarbeiterInnen zusammen.


  7. Finanzierung

    Als Mieter trägt die Gemeinde die Mietkosten inkl. Nebenkosten. Für die Betriebskosten kommt der Trägerverein auf. Die Betriebsrechnung des Gemeinschaftszentrums wird über die Zusatzkonten der Betriebsgruppen (Dorftreff 87-408103-4 & Ludothek 85-417770-7) zum Postcheckkonto des Vereins geführt. Sie strebt einen kostendeckenden Abschluss an und wird jährlich der Generalversammlung des Vereins Forum Samstagern vorgelegt.


  8. Zahlungsbedingungen Dorftreff

    Die Miete ist im Allgemeinen bis zwei Wochen im Voraus auf das PC-Konto 87-408103-4 zu überweisen. Bei regelmässigen BenützerInnen ist die Miete halbjährlich oder jährlich im Voraus bis Ende des Vormonats auf das PC-Konto 87-408103-4 zu überweisen. Bei nicht fristgerechtem Eintreffen der Miete erlaubt sich das Forum Samstagern, den Raum weiterzuvermieten.


  9. Schlüssel Dorftreff

    Regelmässigen BenützerInnen wird von der entsprechenden Person der Betriebsgruppe gegen ein Depot von Fr. 50.- ein „eigener“ Schlüssel abgegeben. Dieser ist nach der letzten Benützung bei Mietende umgehend zurückzugeben. Darüber informiert zugleich die Koordinationsstelle die verantwortliche Person der Schlüsselverwaltung. Für einzelne Benützungen sind die Schlüsselübergaben mit der entsprechenden Person der Betriebsgruppe zu regeln. Die BenützerInnen haften für Schäden und Kosten bei Verlust oder Nichtrückgabe der Schlüssel.


  10. Schränke Dorftreff

    Regelmässige BenützerInnen können, soweit das Angebot ausreicht, mit der Koordinationsperson die Miete eines abschliessbaren Kastens oder Kastenanteils absprechen.


  11. Kündigungsbedingungen Dorftreff

    Bei Abmeldungen für einzelne Benützungen, die nicht spätestens 2 Wochen vor der Benützung schriftlich bei uns eintreffen, wird die Miete zu 50% in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen, die weniger als eine Woche vor der Benützung eintreffen, wird die ganze Miete in Rechnung gestellt. Für regelmässige BenützerInnen kann die Kündigung beidseitig mit dreimonatiger Kündigungsfrist auf 31. August oder 31. Februar erfolgen.


  12. Bewilligungen

    Die Beschaffung aller behördlich notwendiger Bewilligungen hat durch die BenützerInnen zu erfolgen.


  13. Grundausstattung der Räume

    Für die Grundausstattung der Räume sind die Betriebsgruppen verantwortlich.


  14. Abfall

    Sämtliche Abfälle sind von den BesucherInnen zu entsorgen. Der Container des Hauses kann für Gebührensäcke benützt werden.


  15. Reinigung

    Alle BenützerInnen verlassen die Räume in sauberem Zustand.

    • Die Möbel sind gereinigt und an den ursprünglichen Platz (siehe Plan) zurückgestellt.

    • Der Boden ist in den benützten Räumen besenrein und/oder feucht aufgenommen.Die Küche und das WC sind gereinigt.

    • Bei Beanstandungen nimmt die zuständige Person der Betriebsgruppe Kontakt mit den betreffenden BenützerInnen auf. Ein evtl. Mehraufwand wird in Rechnung gestellt.

  16. Beschädigungen und Reparaturen

    Die BenützerInnen verpflichten sich, zu den Räumen und deren Einrichtung Sorge zu tragen.

    • Beschädigungen der Räume oder der Einrichtung, die nicht unmittelbar behoben werden können, sind umgehend der zuständigen Person der Betriebsgruppe zu melden, auch wenn die VerursacherInnen den Schaden selber beheben wollen

  17. Verhalten ggü. Nachbarschaft und Umgebung

    Von den BenützerInnen wird erwartet, dass sie auf die Umgebung und die Nachbarschaft Rücksicht nehmen.

    • Über Mittag und ab 22 Uhr haben sich die BenützerInnen auf normale Zimmerlautstärke zu beschränken.

    • Um 23 Uhr ist auf ruhiges und zügiges Verlassen des Gemeinschaftszentrums zu achten.

    Bei Nichteinhaltung dieser Punkte kann die Betriebsgruppe einen Ausschluss in Betracht ziehen.

  18. Verkehrsanbindung

    Für das Gemeinschaftszentrum stehen öffentliche Parkplätze bereit. Das Gemeinschaftszentrum ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht erreichbar.

  19. Haftung

    Der Verein Forum Samstagern haftet nicht für Schäden von BenützerInnen. Versicherungen sind Sache der NutzerInnen.

  20. Besondere Bestimmung

    Im ganzen Bereich des GZ gilt ein RauchverbotIn Leistungsverträgen mit Benutzern können abweichende Vereinbarungen getroffen werden, sofern diese noch dem Geist dieses Betriebsreglements entsprechen und vom Vorstand des Forum Samstagern bewilligt wurden.Jede Änderung dieses Reglements bedarf der Abnahme durch den Vereinsvorstand.


Kontakt / Vermietung

Die Räume können von Privatpersonen, Vereinen und Firmen für eine einmalige oder regelmässige Nutzung gemietet werden.

Im Belegungsplansehen Sie zu welchen Zeiten der Dorftreff frei ist. Sollte an Ihrem Wunschtermin der Dorftreff bereits besetzt sein, lohnt es sich trotzdem mit uns Kontakt aufzunehmen. Allenfalls können wir uns nach Ihren Wünschen richten. Unsere Kontaktdaten finden hier.